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Zustiften / Spenden

Wenn Sie schon seit längerem überlegen, was Sie mit Vermögensteilen machen können, stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, die sogar steuerlich begünstigt sind. Bei der Zustiftung handelt es sich meist um größere Beträge, aber auch kleinere Beträge sind herzlich Willkommen. Gerade wenn Sie für sich überlegen,

Zustiften

  • Sie erhöhen mit Ihrer Zustiftung das Grundstockkapital der Jugendstiftung und schaffen mit Blick auf sinkende Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln eine verlässliche und solide Förderquelle kirchlicher Jugendarbeit.
  • Sie ermöglichen mit Ihrer Zustiftung die Förderung anerkannter Träger kirchlicher Jugendarbeit in der Diözese Eichstätt. Ihr Geld kommt der Arbeit an der Basis einmal jährlich durch Zinsausschüttung zu gute. Ihr Kapital bleibt dauerhaft erhalten.
  • Nutzen Sie Ihre Steuervorteile und machen Sie Ihre Zuwendung steuermindernd bei Ihrer Steuererklärung geltend! Entsprechende Zuwendungsbestätigungen zur Einreichung beim Finanzamt können ausgestellt werden.

    Kontoverbindung
    Jugendstiftung Diözese Eichstätt
    IBAN DE09 3606 0295 0018 0180 12 
    BIC GENODED1BBE
    Bank im Bistum Essen eG

    Verwendungszweck: Zustiftung

Spenden

  • Sie spenden einen Betrag und fördern damit Projekte und Aktionen. Ihre Spende fließt eins zu eins der kirchlichen Jugendarbeit zu.
  • Nutzen Sie auch hier Ihre Steuervorteile und machen Sie Ihre Zuwendung steuermindernd bei Ihrer Steuererklärung geltend! Entsprechende Zuwendungsbestätigungen zur Einreichung beim Finanzamt können ausgestellt werden.

    Kontoverbindung
    Jugendstiftung Diözese Eichstätt
    IBAN DE09 3606 0295 0018 0180 12
    BIC GENODED1BBE
    Bank im Bistum Essen eG

    Verwendungszweck: Spende

Spendenkonto

IBAN DE09 3606 0295 0018 0180 12
BIC GENODED1BBE
Bank im Bistum Essen eG

KtoNr. 18018012
BLZ 360 602 95