Wenn Sie schon seit längerem überlegen, was Sie mit Vermögensteilen machen können, stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen, die sogar steuerlich begünstigt sind. Bei der Zustiftung handelt es sich meist um größere Beträge, aber auch kleinere Beträge sind herzlich Willkommen. Gerade wenn Sie für sich überlegen,
Zustiften
- Sie erhöhen mit Ihrer Zustiftung das Grundstockkapital der Jugendstiftung und schaffen mit Blick auf sinkende Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln eine verlässliche und solide Förderquelle kirchlicher Jugendarbeit.
- Sie ermöglichen mit Ihrer Zustiftung die Förderung anerkannter Träger kirchlicher Jugendarbeit in der Diözese Eichstätt. Ihr Geld kommt der Arbeit an der Basis einmal jährlich durch Zinsausschüttung zu gute. Ihr Kapital bleibt dauerhaft erhalten.
- Nutzen Sie Ihre Steuervorteile und machen Sie Ihre Zuwendung steuermindernd bei Ihrer Steuererklärung geltend! Entsprechende Zuwendungsbestätigungen zur Einreichung beim Finanzamt können ausgestellt werden.
Kontoverbindung
Jugendstiftung Diözese Eichstätt
IBAN DE09 3606 0295 0018 0180 12
BIC GENODED1BBE
Bank im Bistum Essen eG
Verwendungszweck: Zustiftung
Spenden
- Sie spenden einen Betrag und fördern damit Projekte und Aktionen. Ihre Spende fließt eins zu eins der kirchlichen Jugendarbeit zu.
- Nutzen Sie auch hier Ihre Steuervorteile und machen Sie Ihre Zuwendung steuermindernd bei Ihrer Steuererklärung geltend! Entsprechende Zuwendungsbestätigungen zur Einreichung beim Finanzamt können ausgestellt werden.
Kontoverbindung
Jugendstiftung Diözese Eichstätt
IBAN DE09 3606 0295 0018 0180 12
BIC GENODED1BBE
Bank im Bistum Essen eG
Verwendungszweck: Spende