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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine Stiftung?
Eine Stiftung ist grundsätzlich auf Dauer angelegt. Das Vermögen einer Stiftung bleibt unangetastet. Nur die Kapitalerträge werden für die Arbeit verwandt.

Warum gibt es in der Diözese Eichstätt eine Jugendstiftung?
Die Diözese hat sich in Zusammenarbeit mit dem BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) angesichts sinkender Zuschüsse aus öffentlichen Kassen dazu entschlossen, weitere Finanzierungsquellen für die kirchliche Jugendarbeit in der Diözese zu erschließen und zu sichern. Die Jugendstiftung ermöglicht, auf lange Sicht, kirchliche Jugendarbeit zu unterstützen. Eine weitere Besonderheit der Jugendstiftung der Diözese Eichstätt liegt darin, dass mit den Erträgen der Stiftung ausschließlich kirchliche Jugendarbeit vor Ort in der Diözese zu 100 Prozent mit einer langfristigen Perspektive gefördert wird.

Wie funktioniert eine Stiftung?
Um das Prinzip der Stiftung zu verstehen, ist es wichtig, zu wissen, dass das gesamte Grundkapital der Jugendstiftung langfristig erhalten bleibt. Die erwirtschafteten Zinserträge kommen der kirchlichen Jugendarbeit durch die jährliche Ausschüttung zu gute. Dabei gilt, je höher das Grundkapital, desto höher die Ausschüttung.

Welche Formen des Stiftens gibt es?
Es gibt verschiedene Formen des Stiftens.

Zustiften
Die einfachste Form sieht vor, dass ein Geldbetrag gestiftet, d. h. dem Grundkapital der Stiftung zugeführt wird und dort langfristig erhalten bleibt.

Stiftungsdarlehen
Wenn Sie stiften wollen, aber noch nicht absehen können, ob Sie das Geld, dass Sie zur Verfügung stellen wollen, noch einmal von Ihnen gebraucht wird, können Sie ein sogenanntes Stiftungsdarlehen geben, d. h. Ihr gestifteter Geldbetrag wird auf einem Sonderkonto angelegt. Sie können es jederzeit in voller Höhe bei Bedarf zurückfordern. Einzig die erwirtschafteten Zinsen werden dem Stiftungskapital zugeführt.

Stiftungsfonds
Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass Sie unter dem Dach der Jugendstiftung eine eigene Stiftung errichten, die es Ihnen erlaubt, den Stiftungszweck selbst zu bestimmen und der kirchlichen Jugendarbeit zukommen zu lassen.
Es empfiehlt sich, wenn Sie sich mit dem Gedanken des Stiftens befassen, mit uns Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Welche Anlässe des Spendens oder Zustiften gibt es?
Die Anlässe können sehr unterschiedlich sein und der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt:

  • Sie feiern Ihren Geburtstag und möchten statt Geschenke, dass die Jugendstiftung unterstützt wird …
  • Sie heiraten und widmen die Kollekte der Jugendstiftung …
  • Sie verfügen, dass im Todesfall statt Blumen die Jugendstiftung Unterstützung erhält …
  • Sie halten testamentarisch fest, dass ein Teil Ihres Vermögens der Jugendstiftung zu gute kommt …

Es gibt unendlich viele Möglichkeiten, die Jugendstiftung zu fördern.

Welche Vorteile habe ich durch eine Zustiftung oder Spende?
Mit dem Stiften sind steuerliche Vorteile verbunden, die durchaus von Vorteil sein können.

Wo wird das Geld angelegt?
Das Grundkapital der Stiftung wird über das Stiftungszentrum Bayern angelegt. Die Anlageform ist so gewählt, dass das Kapital sicher und langfristig eingesetzt ist. Außerdem erfüllt die Anlage soziale und ökologische Standards.

Kann ich sicher sein, dass mein Geld gut verwendet wird?
Ja, die Stiftungssatzung und die Anerkennung als gemeinnützig durch das Finanzamt München verbürgt, dass die Gelder ordnungsgemäß verwendet werden. Die Jugendstiftung wurde im Juli 2010 offiziell unter der Steuernummer 143/235/36806 beim Finanzamt München für Körperschaften als gemeinnützig anerkannt. Der jährliche Stiftungsbericht ermöglicht eine transparente Kontrolle und Verwendung der Gelder.

Spendenkonto

IBAN DE09 3606 0295 0018 0180 12
BIC GENODED1BBE
Bank im Bistum Essen eG

KtoNr. 18018012
BLZ 360 602 95